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LSG-NRW-2020-003-H Anfechtung Wahlen RVR
(LSG NRW, 2020-08-23)
Verfahren wurde eröffnet mit Termin zu einer Güteverhandlung. Keiner der Parteien erschien, daher Ruhen des Verfahrens nach § 7 Abs. 4 SGO angeordnet.