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FSG-07-23-H - Abweisungsbeschluss
(FSG, 2023-12-20)
Das FSG vertritt die Rechtsmeinung, dass die auf der Mailingliste verhangenen Sanktionen keine Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 6 BS i.V.m. § 11 LS HH sein können.
Abweisungsbeschluss FSG-01-24-H
(FSG, 2024-04-11)
Antrag auf OM wurde als unzulässig verworfen da Schiedsgerichte keine OMs verhängen dürfen nach aktueller Satzung.
Gleichzeitig wurde ein Satz aus der Landessatzung für Unzulässig erklärt.