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dc.date.accessioned2020-01-03T08:22:04Z
dc.date.available2020-01-03T08:22:04Z
dc.date.issued2019-12-06
dc.identifier.govdocLSG Bbg 19/2
dc.identifier.urihttps://piraten-bsg.de/xmlui/handle/123456789/411
dc.description.abstract- Parteiausschlüsse können nur von Gliederungen beantragt werden, § 8 Abs. 1 S. 3 SGO geht § 6 Abs. 2 S. 2 BS vor - dem BuVo steht ein umfassendes Regelungsrecht hierzu gegenüber der Gliederung zu - Parteiausschlussverfahren sind keine Eil- oder gar Sofortsachen - das Recht auf Beratung nach § 17 Abs. 3 BS kann befristet werden - Umlaufbeschlüsse, die nicht von allen Vorstandsmitgliedern abgestimmt wurden und bei denen die Vorstandmitglieder, die nicht abstimmten nicht ausdrücklich auf ihr Recht auf Beratung verzichteten, sind unwirksamen_US
dc.language.isodeen_US
dc.publisherLandesschiedsgericht Brandenburgen_US
dc.titleUrteil zu LSG Bbg 19/2en_US
dc.typejudgementen_US


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  • Entscheidungen
    Urteile, Beschlüsse des Landesschiedsgerichts Brandenburg

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