Auflistung Entscheidungen nach Erscheinungsdatum
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SGdL-04-23-H - Verweisungsbeschluss zur Schlichtung
(SGdL, 2023-03-17)Wurde nach § 7 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Satz 1 SGO zur Schlichtung verwiesen. -
SGdL-01-23-H Urteil
(SGdL, 2023-04-05) -
SGdL-08-22-H Urteil
(SGdL, 2023-04-05) -
SGdL-04-23-H Beschluss fernmündliche und Befangenheitsstellungnahme
(SGdL, 2023-04-11)Einladung fernmündliche Verhandlung kombiniert mit der Möglichkeit der abschließenden Stellungnahme zu einem Befangenheitsantrag -
SGdL-07-23-EA-SB Verweisungsbeschluss an das Berufungsgericht
(SGdL, 2023-05-13) -
SGdL-09-23-EA-SB Verweisungsbeschluss an das Berufungsgericht
(SGdL, 2023-05-13) -
SGdL-04-23-H Urteil
(SGdL, 2023-05-14) -
SGdL-10-23-H Abweisungsbeschluss
(Schiedsgericht der Länder, 2023-05-15) -
SGdL-07-23-H Urteil
(SGdL, 2023-06-27) -
SGdL-06-23-H Urteil
(SGdL, 2023-07-01) -
FSG-01-23-H+EA - Abweisungsbeschlüsse
(FSG, 2023-07-03) -
FSG-02-23-H - Abweisungsbeschluss
(FSG, 2023-07-03) -
Beschluss in SGdL-08-23-H (Fallabschluss)
(SGdL, 2023-08-20)Durch eine Schlichtung, konnte das Verfahren durch Beschluss in der 1. Instanz abgeschlossen werden. -
FSG-03-23-H Abweisungsbeschluss
(FSG, 2023-08-22)Ehemalige Verfahren sollen eröffnet werden und erneut geprüft werden. -
FSG-07-23-H - Abweisungsbeschluss
(FSG, 2023-12-20)Das FSG vertritt die Rechtsmeinung, dass die auf der Mailingliste verhangenen Sanktionen keine Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 6 BS i.V.m. § 11 LS HH sein können. -
FSG-06-23-H - Eröffnungsbeschluss
(FSG, 2023-12-20)Wurde eröffnet und ruhend gesetzt um eine Grundsatzfrage vorab zu erörtern. -
FSG-06-23-H Beschluss1 fortführen des Verfahrens
(FSG, 2024-01-30)Mit Beendigung des Ruhens des Verfahrens wurde mit Beschluss ein Antragsteller vom Verfahren aus Formalgründen heraus genommen. -
FSG-06-23-H Urteil
(FSG, 2024-02-28) -
Abweisungsbeschluss FSG-01-24-H
(FSG, 2024-04-11)Antrag auf OM wurde als unzulässig verworfen da Schiedsgerichte keine OMs verhängen dürfen nach aktueller Satzung. Gleichzeitig wurde ein Satz aus der Landessatzung für Unzulässig erklärt.