Eröffnungsbeschluss LSG-BY-2023-03
Zusammenfassung
Feststellungsklage, dass durch den Landesvorstand in keinem Fall Vorsitzende von Parteiorganen oder Parteigruppen ohne demokratische Beteiligung (Wahlen) dieser Gruppen bestimmt werden dürfen. Ausgenommen davon sind Servicegruppen, für welche in der GO Beauftragungen auf Landes- und Bundesebene geregelt sind.