Urteil LSG-BY-2023-03
Zusammenfassung
Arbeitsgruppen (AGs) sind nicht Teil der Piratenpartei Deutschland.
Servicegruppen (SGs) sind durch Organbeschluss gegründete Gruppen von Beauftragten.
Nur berechtigte Organe können Beauftragte bestimmen.
Landesvorstände sind nach Satzung und Geschäftsordnung nicht berechtigt, Vorsitzende von AGs zu bestimmen.