Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, ausgenommen sind Verschlusssachen und Verhandlungen, die auf Antrag geschlossen abgehalten werden (§ 10 Abs. 7 SGO).
Die Anzeige Tag/Monat ist verdreht und ist als Monat/Tag/Jahr zu lesen.
Datum und Uhrzeit | Aktenzeichen | Berichterstatter | Thematik |
---|---|---|---|
Ort | Spruchkörper |