Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, ausgenommen sind Verschlusssachen und Verhandlungen, die auf Antrag geschlossen abgehalten werden (§ 10 Abs. 7 SGO).
Datum und Uhrzeit | Aktenzeichen | Berichterstatter | Thematik |
---|---|---|---|
Ort | Spruchkörper |
Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich, ausgenommen sind Verschlusssachen und Verhandlungen, die auf Antrag geschlossen abgehalten werden (§ 10 Abs. 7 SGO).
Datum und Uhrzeit | Aktenzeichen | Berichterstatter | Thematik |
---|---|---|---|
Ort | Spruchkörper |