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FSG-07-23-H - Abweisungsbeschluss
(FSG, 2023-12-20)
Das FSG vertritt die Rechtsmeinung, dass die auf der Mailingliste verhangenen Sanktionen keine Ordnungsmaßnahmen im Sinne des § 6 BS i.V.m. § 11 LS HH sein können.
BSG 22 / 2023 Abweisungsbeschluss von FSG-05-23-H-SB
(BSG, 2023-10-02)
Einer nicht abgeholfenen sof. Beschwerde in der Vorinstanz.
Wurde aus Formalen Gründen auch am Berufungsgericht nicht zugelassen.