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NRW-2016-002-H Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme
(LSG NRW, 2016-05-03)
Maßnahme die Ordnungsmaßnahmecharakter hatte und flankierend zum Einsatz kam. Analoge Anwendung von § 6 Abs. 2 S. 3 BS.
Zusätzlich Beschluss zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung.