NRW-2016-002-H Einspruch gegen Ordnungsmaßnahme
Zusammenfassung
Maßnahme die Ordnungsmaßnahmecharakter hatte und flankierend zum Einsatz kam. Analoge Anwendung von § 6 Abs. 2 S. 3 BS.
Zusätzlich Beschluss zur Ablehnung einer einstweiligen Anordnung.